Weltwoche Editorial 15/19

Editorial

EU-Rahmenvertrag: Wo die NZZ falschliegt

Von Roger Köppel

Neben den Grünliberalen gehört die Neue Zürcher Zeitung zu den grossen Anhängern des EU-Rahmenabkommens. Woche für Woche legt sich die Chefredaktion für den institutionellen Vertrag ins Zeug, der die Schweiz fremdem Recht, fremden Gesetzgebern und EU-Sanktionen unterwerfen möchte. Was taugen die Argumente?

Seit Wochen macht die Neue Zürcher Zeitung Werbung für das institutionelle EU-Rahmenabkommen. Das Hausblatt des Freisinns fordert den Bundesrat im grossen Leitartikel letzten Samstag auf, den Rahmenvertrag zu unterschreiben. Es brauche ein Ja, schreibt Wirtschaftschef Peter A. Fischer. Sein Leitkommentar enthält so viele falsche Behauptungen und Fehleinschätzungen, dass wir sie hier Punkt für Punkt zerlegen anhand der Originalzitate.

«Die EU-Mitgliedstaaten meinen es ernst: Das Rahmenabkommen ist für sie Bedingung zur Fortführung des bilateralen Wegs.» Das Gegenteil ist richtig: Die EU schrieb schon 2008/10, der bilaterale Weg sei an seine Grenzen gestossen. Am 8. Dezember 2008 hielt der EU-Ministerrat bezüglich der Beziehungen zur Schweiz fest, dass die Teilnahme am EU-Binnenmarkt die einheitliche und gleichzeitige Anwendung und Interpretation der EU-Regeln erfordere. Die EU-Länder sprachen von einem Rahmenabkommen mit der Schweiz, das die «Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes bei allen Abkommen sowie einen Mechanismus beinhalten» soll, «mit dem die regelmässige Aktualisierung und einheitliche Auslegung dieser Abkommen gewährleistet wird». Seit 2008 ist es also der erklärte Wille der Europäischen Union, in den Beziehungen zur Schweiz einen einheitlichen Rechtsraum zu schaffen. EU-Botschafter Richard Jones hätte kurz vor der Abstimmung des 9. Februar 2014 gar nicht mit dem «Ende des bilateralen Wegs» drohen müssen. Dieser Weg wurde schon vorher durch Brüssel beendet. So sprach auch EU-Kommissarin Viviane Reding Klartext: «Ich bin seit längerem der Meinung, dass der Weg der bilateralen Vereinbarungen ausgedient hat.» Entweder nehmen unsere laut bekennenden «Bilateralisten» die EU nicht ernst. Oder sie täuschen unsere Bürgerinnen und Bürger und nehmen damit den Souverän nicht ernst.

Der Nutzen der rund 140 bilateralen Verträge, schreibt die NZZ, sei «erheblich». Wirklich? Die NZZ impliziert, ein Nein zum Rahmenvertrag gefährde die 140 bilateralen Verträge. Dem ist nicht so. Kein einziger dieser Verträge, die mit der EU in gegenseitigem Interesse geschlossen wurden, müsste bei Nichtunterzeichnung dieses Abkommens gekündigt werden. Der wichtigste Vertrag ist das Freihandelsabkommen von 1972. Es sichert, gemäss SP-Ökonom Rudolf Strahm, über 90 Prozent des Exports.

Die Schweiz sei in der EU ein «Gast, der sich an die geltenden Spielregeln halten und diese übernehmen muss». Klingt vernünftig, aber die NZZ unterschlägt: Mit dem Rahmenabkommen müsste die Schweiz diese Regeln nicht nur in der EU, sondern auch in der Schweiz übernehmen. Das ist der Sinn der EU-Forderung nach «gleich langen Spiessen». Mit dem ausbaufähigen Rahmenabkommen würde die EU das letzte Wort haben bei: Landverkehr, Zuwanderung, Mehrwertsteuern, kantonalen Steuern, Ausschaffung von Verbrechern, Waffenrecht, Niederlassung, Vergabe von Bürgerrechten, Zugang zu den Sozialsystemen, Asylrecht. Die EU will ausserdem das Freihandelsabkommen von 1972 dem Rahmenvertrag und damit dem EU-Recht und den EU-Richtern unterstellen. Die Schweiz wäre punkto Wirtschafts- und Sozialpolitik nicht mehr von der EU zu unterscheiden – warum sollen ausländische Unternehmen dann noch in der Schweiz investieren, wenn die EU überall gleich lange Spiesse fordert und diese mit dem Rahmenabkommen durchsetzen kann? Schliesslich will die EU auch, dass bei einem allfälligen Strommarktabkommen die Schweiz einen dynamischen Vertrag unterzeichnet: Damit wäre die Klimapolitik der EU auch für die Schweiz verbindlich. Wir müssten alles mitmachen, was die EU energiepolitisch vorgibt.

«Das Rahmenabkommen sieht ein Prozedere zur dynamischen Rechtsübernahme und zur Streitschlichtung vor.» Das liege auch «im Interesse der Schweiz». Denn es sei beschränkt auf die Marktzugangsabkommen der Bilateralen I und betreffe nicht «Fragen der politischen Partizipation und Entscheidfindung ». Der «direktdemokratische Prozess» werde «respektiert» und lasse Raum für ein «Nein». Gerade dies stimmt nicht. Die EU fordert das institutionelle Abkommen. Sie setzt die Schweiz unter Druck wegen dieses Abkommens. Die EU akzeptiert nicht, dass die Schweiz demokratisch beschlossene andere Regeln hat, die in ihrem Land gelten. Die EU will, dass die Schweiz auch in der Schweiz die sozial- und wirtschaftspolitischen Regeln der EU übernimmt. Natürlich betrifft das Rahmenabkommen «Fragen der Partizipation» und der «Entscheidfindung». Die EU würde künftig entscheiden, die Schweiz müsste die Entscheidung akzeptieren. Partizipation: Die Schweiz hat keinen Einfluss auf die Regeln, die die EU der Schweiz aufnötigen könnte. Das Schiedsgericht ist in seinen Entscheidungen an EU-Recht und EU-Gerichtsbarkeit gebunden. Im Vertrag heisst es ausdrücklich, die Urteile des EU-Gerichtshofes seien verbindlich. Das Rahmenabkommen installiert de jure, aber auch de facto einen fremden Gesetzgeber in der Schweiz. Das hat es seit der Eroberung der Schweiz durch Napoleon nie mehr gegeben.

Staatliche Beihilfen: Die EU sähe hier «viele Ausnahmen » vor, schreibt die NZZ. Es sei kaum «mit einschneidenden Einschränkungen» zu rechnen. Im Gegenteil: Die NZZ teilt das «urliberale» Ziel der EU, die Staatsbeihilfen abzuschleifen. «Es täte der Schweiz gut, dieses Prinzip ernst(er) zu nehmen.» Der Bundesrat sagt es klipp und klar: Mit diesem Vertrag entscheidet am Schluss die EU, welche staatlichen Beihilfen in der Schweiz noch erlaubt sein werden. Die Schweizer Stimmbürger haben nichts mehr zu sagen. Kantone müssten, wenn sie einer Firma eine Steuervergünstigung geben oder Subventionen an eine Hochschule, damit rechnen, dass die EU ihr Veto einlegt. Dass die NZZ es gut findet, wenn die EU in der Schweiz mit diesen Beihilfen aufräumt, ist verständlich. Aber es ist durch unser Recht gegeben.

«Das Rahmenabkommen führt nicht in die EU oder den EWR, sondern sichert den bilateralen Weg.» Man schüttelt den Kopf. Bilateral heisst zweiseitig, gleichberechtigt. Die EU will diesen bilateralen Weg seit zehn Jahren nicht mehr. Die EU reagiert aggressiv, wenn der Stimmbürger Entscheidungen gegen den Willen der EU trifft. Siehe Masseneinwanderungsinitiative, siehe Minarettinitiative. Da folgten jeweils Drohungen und gar handfeste Diskriminierungen. Die EU drohte Sanktionen an, sollte der Bundesrat den institutionellen Vertrag nicht bis Ende 2018 unterschreiben. Es passierte dann allerdings – gar nichts. Oft ist die EU mit ihren Drohungen zurückgekrebst, wenn die Schweiz festblieb, aber man sieht hier doch deutlich, dass die EU sehr autoritär auftritt und der Schweiz diesen Vertrag unbedingt aufzwingen will. Das allein wäre ein Grund, den Vertrag zurückzuweisen. Wesentlicher ist, dass dieser Vertrag der EU das alleinige Recht gibt, die Regeln im bilateralen Verhältnis mit der Schweiz zu setzen, zu verändern und mit Sanktionen durchzusetzen. Wenn einer aber befehlen kann und der andere gehorchen muss, dann ist dies das Ende eines gleichberechtigten Verhältnisses auf Augenhöhe. Es ist, ganz nüchtern, ein Herrschaftsvertrag, ein Abkommen zwischen Herr und Knecht, wobei dem Knecht noch ein paar mindere Selbstverteidigungsinstrumente zugestanden werden, deren Anwendung allerdings Sanktionen der Gegenseite nach sich zieht.

«Ohne dieses Abkommen bleibt es nicht beim Status quo, weil sich die EU dann aus den beschriebenen Gründen einer Aktualisierung bestehender und dem Abschluss neuer Abkommen verweigern dürfte.» Irrtum: Die EU-Staaten haben mit der Schweiz zahlreiche bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, obwohl die EU angeblich keine neuen Verträge machen will. Im Sommer 2017 hat die EU die bis dahin blockierten Verträge bei den technischen Handelshemmnissen nachgeführt – obwohl sie angeblich diese bilateralen Verträge nicht mehr aufdatieren will. Sobald die EU Interesse hat, schliesst sie neue Verträge. Die Drohung, ohne Rahmenvertrag sei alles blockiert und verfalle, ist leer.

Ohne Rahmenabkommen würde die Schweiz zum «ungebetenen Gast, den man langsam hinauskomplimentierte ». Wirklich? Die EU exportierte 2017 Waren im Wert von 150 Mrd. Euro in die Schweiz. Umgekehrt die Schweiz für 110 Mrd. Euro Güter in die EU. Die Schweiz zahlt ihre Rechnungen pünktlich, ohne vorherigen EU-Kredit. Wir sind gemäss Eurostat der drittgrösste Waren- Aussenhandelspartner der EU hinter den USA und China. Wird die EU einen solchen Kunden einfach wegdrücken? Sehr, sehr unwahrscheinlich und aus Sicht der EU selbstschädigend.

«Ein Hinauszögern» könnte «in eine Brexit-ähnliche Auseinandersetzung» führen. Der Fall Brexit zeigt doch gerade umgekehrt, wie gefährlich es ist, sich institutionell enger an die EU anzubinden. Man kommt faktisch kaum mehr raus, wird von oben herab behandelt, vorgeführt und unter Druck gesetzt. Brexit-ähnliche Zustände drohen nur dann, wenn die Schweiz sich institutionell mit diesem Abkommen an die EU kettet.

«Die Alternativen sind eine ‹splendid isolation›.» Dank dem Rahmenvertrag bliebe die Schweiz «liberaler». Keineswegs. Die Alternative zum Rahmenabkommen ist eine freie, unabhängige und gerade deswegen weltoffene Schweiz, weil diese sich nicht an einen Block anbindet. Die NZZ scheint einem europäischen Blockdenken zu huldigen, denn sie fordert die Enganbindung an einen hochregulierten sozialistischen EU-Binnenmarkt. Würde die Schweiz dessen Regeln übernehmen, wie es das Rahmenabkommen vorsieht, würde sie weniger attraktiv für Unternehmen, ärmer und, anders als die NZZ behauptet, weniger «liberal», denn die heutige unabhängige Schweiz ist freiheitlicher organisiert als die EU.

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