Nationalrat Sondersession 2021
Organspende fördern – Leben retten. Volksinitiative. Transplantationsgesetz. Änderung
Votum 54 Roger Köppel
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Die Schweiz ist ein freiheitliches Land – ein freiheitliches Land. Der Grundpfeiler der Freiheit ist die Unversehrbarkeit meines Körpers. Das ist der absolute Betonpfeiler der schweizerischen Freiheit, die Unversehrbarkeit des Körpers. Das heisst: Mein Körper gehört mir. Ich bin der Eigentümer meines Körpers. Das ist ein zentraler Bestandteil der Menschenwürde. Diese Menschenwürde besteht auch über meinen Tod oder über meinen vermuteten Tod, meinen festgestellten Tod hinaus.
Wenn ich irgendwo auf einem Schragen liege, mein Herz noch schlägt und die Mediziner mit gezückten Skalpellen über meinem warmen Körper ungeduldig warten, ob sie mir jetzt irgendetwas herausschneiden können, als ob ich in der Auslage einer Charcuterie-Abteilung liegen würde, werden hier Grenzen überschritten, die nicht überschritten werden dürfen. Ich bestimme selber, was mit meinem Körper passiert und ob ich Organe spenden möchte. Das ist meine Entscheidung, und die habe ich ausdrücklich und unmissverständlich kundzutun. Ich möchte mich auch nicht von einem Kollektiv oder von einem Gesetzgeber nötigen lassen und keinen passiven Druck auf mich aufsetzen lassen. Das ist eine ganz gefährliche, abschüssige Bahn, die hier vom Initiativkomitee, aber auch vom bundesrätlichen Gegenvorschlag und von einer Mehrheit in diesem Parlament beschritten werden soll. Denn diese Volksinitiative und der Gegenvorschlag drehen das Ganze um: Ich muss es in Zukunft ausdrücklich verbieten, wenn ich nicht ausgeweidet werden möchte, wenn ich nicht wie ein herrenloses Wrack auf einem Autofriedhof als humanoides Ersatzteillager enden möchte.
Mit dieser Initiative, mit diesem Gegenvorschlag werden die Ansprüche des Kollektivs über die Integrität und Unversehrtheit meines Körpers gestellt. Mit dieser Volksinitiative, mit diesem Gegenvorschlag wird das Eigentum an meinem Körper verschoben, von mir, vom Menschen, hin zum Kollektiv, hin zum Staat. Das ist also, meine sehr verehrten Kollegen auf der bürgerlichen Seite, ein Generalangriff auf das liberale Grundcredo der freiheitlichen, demokratischen Schweiz.
Denn zum Liberalismus, um dieses viel strapazierte Wort zu verwenden, gehört es, dass der menschliche Körper unversehrt ist – übrigens auch über den Tod hinaus. Wer sagt Ihnen überhaupt, dass die Menschen tot sind, wenn sie aufgeschnitten werden? Fragen Sie einmal in Israel nach! Dort gab es Staatenlenker, die an Herz-Lungen-Maschinen angeschlossen waren. Meinen Sie, man hätte sie freigegeben, um sie einfach als Ersatzteillager zu verwenden? Das ist eine ganz andere Auffassung von menschlicher Würde. Ich glaube, wir müssen uns hier davon verabschieden, dass man den Menschen und den menschlichen Körper zur fast automatisch frei verfügbaren Verfügungsmasse des Kollektivs erklärt. Es geht hier um elementare Fragen der Menschenwürde!
Darum empfehle ich diese Volksinitiative aus tiefster liberaler Überzeugung zur Ablehnung, und ich lehne auch diesen Gegenvorschlag des Bundesrates ab. Denn auch dieser Gegenvorschlag bedeutet eine antiliberale, unwürdige Besitzergreifung meines Körpers und meiner Organe, die sich nicht gehört und die wir nicht zulassen dürfen.
Votum 58 Roger Köppel
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Geschätzter Kollege Pult, ausgehend von Ihrem ethischen Dilemma, das Sie am Anfang richtig und anschaulich beschrieben haben, meine Frage: Dieses Problem können Sie ja lösen, indem Sie eine Aufklärungskampagne über die Notwendigkeit der Organspende machen. Das heisst, die Förderung der Organspende ist ohne eine Umkehrung des Systems, ohne einen direkten oder halbdirekten gesetzlichen Zwang möglich. Warum sind Sie dagegen, dass man eine Aufklärungskampagne macht und dass man die Organspende weiterhin von der expliziten Zustimmung des Spenders abhängig macht?
Gesamte Debatte 20.090 auf parlament.ch
Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament