Beginn der Propaganda-Konsultationen zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU

allgemein

Ein klassischer Unterwerfungs-, ein Kolonialvertrag

Von Roger Köppel

Der Bundesrat hat seine «Konsultationen» zum institutionellen Abkommen EU-Schweiz eröffnet. Ziel der Gespräche mit politischen Interessengruppen und Parteien ist es, grossräumig Werbung zu machen für diesen Rahmenvertrag. Dieser will auf Druck Brüssels die Schweiz dem EU-Recht, EU-Richtern, EU-Sanktionen und EU-Guillotinen unterstellen. Ein klassischer Unterwerfungs-, ein Kolonialvertrag.

Konkret: Die EU würde in Zukunft die Gesetze erlassen, die Schweiz müsste sie übernehmen. Volk, Stände und Parlament wären als Gesetzgeber entmachtet. Widersetzt sich die Schweiz dem EU-Recht, könnte die EU Sanktionen ergreifen. Letzte Entscheidungsinstanz ist das oberste EU-Gericht. Das vom Bundesrat gepriesene Schiedsgericht wäre an die Urteile des EU-Gerichtshof «zwingend gebunden», also nicht eigenständig und somit ein «Feigenblatt» wie Professor Carl Baudenbacher, langjähriger Gerichtspräsident der europäischen Freihandelszone Efta, betont.

Das Verbot «staatlicher Beihilfe» führt zur Ermüdung der Kantone

Die Konsultationen offenbaren die schwache Verhandlungsführung des Bundesrates. Die Regierung hatte vor den Verhandlungen klare «rote Linien» definiert, unüberschreitbare, unverhandelbare Grenzen: Ausschluss der Unionsbürgerrichtlinie und Gewährleistung des Lohnschutzes im Rahmen der Flankierenden Massnahmen. Davon will der Bundesrat nun plötzlich nichts mehr wissen. Ziel der Konsultationen ist es, der EU entgegenzukommen und die eigenen butterweichen rosaroten Linien noch mehr aufzuweichen.

Gleichzeitig sprechen Gutachten namhafter internationaler Anwaltskanzleien mit Blick auf das Rahmenabkommen von einer gefährlichen «Wundertüte». Vor allem das EU-Verbot «staatlicher Beihilfen» durch den Rahmenvertrag würde auf eine weitgehende Entmündigung der Kantone hinauslaufen und den Föderalismus in der Schweiz ausschalten. Von Beihilfeverboten konkret betroffen wären: Profi-Sportvereine, öffentliche Spitäler, Jugendherbergen, Schwimmbäder, Museen, Archive, Theater, allgemein staatlich geförderte Kulturbetriebe, Kantonalbanken mit Staatsgarantie, Kraftwerke u.a. Alarm schlagen die Gutachter auch in Bezug auf die kantonalen Steuerregime, die von der EU mit dem Rahmenvertrag ausgehebelt würden.

Das Abkommen zerstört die bisher gleichberechtigte Beziehung

Die SVP unterstreicht vor diesem Hintergrund ihre Forderung, dass Bundesrat und Parlament diesen unwürdigen Kolonial- und Unterwerfungsvertrag, diese für die Schweiz brandgefährliche «Wundertüte» zurückweisen. Der EU ist unmissverständlich darzulegen, dass das institutionelle Rahmenabkommen die bisher gleichberechtigte bilaterale, also zweiseitige Beziehung zur Schweiz auf Augenhöhe zerstören und durch eine einseitige Unterordnung ersetzen würde. Dies wiederum würde alle unseren erprobten Staatssäulen untergraben, den sozialen Frieden, Demokratie, Rechtsstaat und Wohlstand bedrohen. Nie und nimmer darf sich die Schweiz in einen solchen Abgrund der Ungewissheit stürzen.

FDP, CVP und Economiesuisse sagen wie der Bundesrat «ja, aber» zum institutionellen Kolonialvertrag. Nur die SVP sagt seit Jahren entschieden, verlässlich und aus grundsätzlichen Überlegungen «Nein». Die Schweiz kann, will, muss und darf sich unter keinen Umständen zum Vasallenstaat der EU machen!

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